Für Angehörige systemrelevanter Berufsgruppen wird auch nach den Ferien eine Betreuung der Kinder zu den gewohnten Unterrichts- bzw. Betreuungszeiten angeboten. Außerdem haben Alleinerziehende den Anspruch auf Notbetreuung. Sollten Sie Interesse an der Betreuung haben, melden Sie Ihr Kind bitte an.
Eine genaue Auflistung der betroffenen Personengruppen finden Sie hier:
Welche%20Personengruppen%20umfasst%20die%20Notbetreuung?
Achtung! Diese Liste wird laufend aktualisiert!
Sollte ein Elternteil zu dieser Gruppe gehören, können Sie unsere Notbetreuung nutzen. Legen Sie dazu bitte zwingend das Musterformular Bescheinigung Funktionsträger vor. Sie finden es auf der Seite
kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-eltern/haeufig-gestellte-fragen
in der rechten Spalte.
Senden Sie mir bitte außerdem per E-Mail an
rita.zum.winkel@schulen-givb.de
mindestens zwei Tage vor der benötigten Betreuung folgende Angaben zu:
– mein Kind soll ab dem … an folgenden Wochentagen an der Notbetreuung teilnehmen
– mein Kind kommt um … Uhr und soll bis … Uhr bleiben
– mein Kind ist schon/noch nicht in der Schülerbetreuung angemeldet/braucht noch ein Anmeldeformular
damit wir den Personaleinsatz planen können.
Regelungen der Notbetreuung:
– nicht im schulischen Ganztag angemeldete Kinder:
Notbetreuung von 7:30 Uhr bis 13:05 Uhr – ohne Mittagessen
– im kurzen Ganztag angemeldete Kinder:
Notbetreuung von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr
– im langen Ganztag angemeldete Kinder:
Notbetreuung von 7:30 Uhr bis maximal 17:00 Uhr
Sie benötigen eine Betreuung und Ihr Kind ist nicht im Ganztag angemeldet? Melden Sie sich, wir finden eine Lösung.
Geben Sie Ihrem Kind bitte unbedingt das vorbereitete Unterrichtsmaterial mit, damit eine kontinuierliche Arbeit gewährleistet ist.