Liebe Eltern, das Ministerium hat eine erweiterte Notbetreuung eingerichtet, damit die Elternteile, die unabkömmlich in der kritischen Infrastrukur beschäftigt sind, ihren wichtigen Dienst leisten können.
Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung zudem auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.
Die erweiterte Notbetreuung ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (s. anliegendes Antragsformular). Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
– Alleinerziehend oder
– der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der – 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen. Bitte füllen Sie dazu das folgende Formular aus: Antragsformular Notbetreuung an den Wochenenden und Feiertagen
Außerdem benötigen wir von Ihnen die genauen Angaben der Betreuungszeiten:
– mein Kind soll ab dem … an folgenden Tagen an der Notbetreuung teilnehmen
– mein Kind kommt um … Uhr und soll bis … Uhr bleiben
– mein Kind ist schon/noch nicht in der Schülerbetreuung angemeldet/braucht noch ein Anmeldeformular.
Sollten Sie die Möglichkeit der Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig per Mail an die Schulleitung:
rita.zum.winkel@schulen-givb.de – Verwenden Sie unbedingt nur diese Adresse!!!
Sie können die Formulare auch gerne zusammen mit der Mail versenden.
Bitte beachten Sie, dass die Busse nur sehr eingeschränkt fahren.
Die folgende Notrufnummer des Staatlichen Schulamtes kann bei unerwartetem Betreuungsbedarf angerufen werden: 0151-28288682.
Die Erreichbarkeit ist täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr sichergestellt.