Betretungsverbot/Befreiung vom Schulbetrieb

Ist in Arbeit: Die Schule darf nicht betreten werden durch Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer oder durch weitere Personen mit einer akuten Erkrankung (z. B. respiratorische Symptome, grippeähnliche Symptome, Magen-Darmbeschwerden) und bei einem COVID-19 Verdachtsfall in der Hausgemeinschaft.

Sollten wir bei Ihrem Kind Symtome feststellen, so sind Sie zur Abholung verpflichtet. Das Kind wird sofort nach dem Erkennen der Symptome in einem Absonderungsraum untergebracht.

Schülerinnen und Schüler aus der Risikogruppe und jene, die mit Risikopatienten zusammen leben, sind vom Schulbetrieb weiterhin befreit.