Update 12.02.2021
Hier das vollständige Schreiben des Kultusministers vom 11.02.2021
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/massnahmen-ab-dem-22-februar
Hier zum Lesen:
Ministerbrief an die Eltern vom 11. Februar
Maßnahmen ab dem 22. Februar
– Wechselunterricht für Jahrgangsstufen 1 bis 6 ab 22. Februar – Einrichtung einer Notbetreuung – Maskenpflicht im Unterricht ab Jahrgangsstufe 1 – Fortsetzung des Distanzunterrichts für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (Ausnahme: Abschlussklassen) – Präsenzunterricht für Q2 sowie für Vorkurse an den Abendgymnasien und Hessenkollegs ab dem 22. Februar
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
wieder haben in dieser Woche Bund und Länder über das weitere Vorgehen zur Bewältigung der für uns alle sehr belastenden Corona-Pandemie beraten. Erfreulich ist, dass nun erste Lockerungen der geltenden Beschränkungen insbesondere für die Schulen beschlossen
worden sind. Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen erfreulicherweise zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Dafür gebührt Ihnen und Ihren Kindern unser Dank! Mit Blick auf die Mutationen des Virus ist es allerdings erforderlich, möglichst niedrige Infektionszahlen (deutlich unter einer Inzidenz von 50) zu erreichen. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden. Dennoch sind sich alle Beteiligten darüber einig, dass schrittweise Lockerungen im Betreuungs- und Bildungsbereich unter Einhaltung der Hygieneregeln vertretbar und notwendig sind. Dies bedeutet für den Schulbetrieb ab dem 22. Februar folgendes:
1. Jahrgangsstufen 1 bis 6
Wie geplant werden die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, Vorklassen sowie die Vorlaufkurse ab Montag, dem 22. Februar, in den Wechselunterricht in geteilten Klassen an die Schulen zurückkehren. Masken, Lüften und die strenge Einhaltung von Hygienemaßnahmen sind hierbei weiterhin unerlässlich. Über die konkrete Ausgestaltung des Wechselunterrichts (zum Beispiel tage- oder wochenweiser Wechsel) entscheidet die Schule Ihrer Kinder und wird Sie darüber informieren.
Notbetreuung im Rahmen des Wechselunterrichts
Sie haben Ihre Kinder in den zurückliegenden Wochen mit großer Mehrheit zuhause betreut. Für den Kraftakt, den Sie dabei geleistet haben, ist Ihnen die Hessische Landesregierung sehr dankbar. Auch während des Wechselunterrichts sind wir weiterhin auf Ihre Unterstützung angewiesen, damit Ihr Kind während der Phasen des Distanzunterrichts möglichst zuhause betreut werden kann. Bei dringendem Betreuungsbedarf wird in der Schule jedoch eine Notbetreuung angeboten. Da im Rahmen des Wechselunterrichts wegen der geteilten Klassen sehr viele Lehrkräfte und ein Großteil der in der Schule zur Verfügung stehenden Räume benötigt werden,kann an der Notbetreuung nur eine begrenzte Anzahl von Schülerinnen und Schülern teilnehmen.
Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern
a. eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen. Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen,
b. die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
c. ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, die eine besondere Betreuung erfordert oder
d. ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt.
Um Ihre Berufstätigkeit nachweisen zu können, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers.
Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von der Schule Ihres Kindes.
2. Maskenpflicht im Unterricht und in der Notbetreuung
Künftig ist für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Jahrgang wie auch für ihre Lehrerinnen und Lehrer das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Alltagsmaske, Community-Maske) auch im Unterricht und in der Notbetreuung verpflichtend. Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Nach Möglichkeit sind in allen Jahrgangsstufen medizinische Gesichtsmasken (sog. OP-Masken) zu tragen. In der Schule werden regelmäßige Maskenpausen eingeplant. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind die Maske mindestens einmal täglich wechselt und geben Sie ausreichend Masken zum Wechseln mit.
3. Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen)
Die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) verbleiben bis auf Weiteres im Distanzunterricht. Leistungsnachweise in Form von Klassenarbeiten, Klausuren und sonstigen Prüfungen in Präsenz finden während des Distanzunterrichts auch weiterhin nicht statt. Ersatzleistungen sind alternativ möglich. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens, um auch diesen Jahrgangsstufen sobald wie möglich so viel Präsenzunterricht wie infektiologisch vertretbar anbieten zu können.
4. Abschlussklassen und Q2
Die Schülerinnen und Schüler an gymnasialen Oberstufen und beruflichen Gymnasien sowie Studierende an Abendgymnasien und Hessenkollegs in der Q2 (12. Klasse) erhalten ab dem 22. Februar 2021, wie schon die Abschlussklassen und -jahrgänge, ebenfalls Präsenzunterricht bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Dies schließt auch die Schülerinnen und Schüler aus den Abschlussjahrgängen im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein. An den Schulen für Erwachsene treten ebenso die Vorkurse an Abendgymnasien und Hessenkollegs ab dem 22. Februar 2021 in den Präsenzunterricht; an Abendhauptschulen erhalten das erste und zweite Semester und an Abendrealschulen das dritte und vierte Semester Präsenzunterricht. Der Präsenzunterricht kann, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, auch phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden.
Regionale Regelungen
Weiterhin können – unabhängig von dieser vom Hessischen Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelung – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen z. B. durch die Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulträgern und Staatlichen Schulämtern angeordnet werden. Alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in den Präsenzunterricht gehen können, und deren Familien muss ich leider noch um etwas Geduld bitten. Falls der Trend zur Reduzierung der Neuinfektionen anhält, planen wir, auch sie so bald wie möglich wieder in die Schulen zurückzuholen.
Lassen Sie uns mit Zuversicht nach vorne blicken. Ich hoffe, dass wir bald weitere Schritte hin zu mehr schulischer Normalität und zu einer Entlastung Ihres Familienalltags gehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Besondere Beachtung verdient der Absatz zur Notbetreuung!
Hier finden Sie die Bescheinigung, die Sie benötigen, um Ihr Kind in der Notbetreuung anmelden zu können!
2021_02_12_Muster Arbeitgeberbescheinigung
Update 04.02.2021
Hier finden Sie Informationen zum Infektionsschutzgesetz, zum Beispiel „Entschädigung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbstständige“ und Erstattung von Verdienstausfällen
https://rp-darmstadt.hessen.de/aktuelle-hinweise-und-informationen-zur-entsch%C3%A4digung-nach-dem-infektionsschutzgesetz
https://ifsg-online.de/antrag-schliessung-schulen-und-betreuungseinrichtungen.html
Das Staatliche Schulamt gibt bekannt, dass die beweglichen Ferientage bestehen bleiben:
Rosenmontag, 15.02.2021
Tag nach Chrisit Himmelfahrt, 14.05. 2021
Tag nach Fronleichnam, 04.06.2021
Update 03.02.2021
Liebe Eltern der Kinder, die im schulischen Ganztag angemeldet sind. Hier finden Sie eine Elterninformation von Frau Dr. Schmahl bezüglich der Erstattung der geleisteten Beiträge für die Verpflegung der Kinder sowie Informationen zum Erlass der Betreuungsgebühren.
2021_02_03_Elterninformation-PfN-LkGi
Update 01.02.2021
Liebe Schulgemeinde,
wir verabschieden Frau Spee und Herrn Römer. Bei beiden bedanken wir uns für Ihre Arbeit mit den Kindern unserer Schule. Beide hatten einen zeitlich befristeten Vertrag. Da Frau Spee vor der Examensprüfung steht und Herr Römer ein Praktikum antreten wird, stehen sie uns derzeit nicht mehr zur Verfügung. Beide haben hervorragende Arbeit geleistet. Dafür bedanken wir uns vielmals.
Gleichzeitig begrüßen wir nun Herrn Stracke. Er hat seine Ausbildung zum Lehrer sehr erfolgreich beendet und unterstützt nun uns beim Unterrichten. Herzlich willkommen.
Update 11.12.2020
Bitte beachten Sie folgende Links:
https://www.lkgi.de/gesundheit-und-soziales/3060-gesundheitsamt-informiert-br-ueber-coronavirus
www.lkgi.de
www.lkgi.de/selbstisolation?view=form
Hier finden Sie wichtige Informationen.
Hier auch in verschiedenen Sprachen: www.lkgi.de/gesundheit-und-soziales/3060-gesundheitsamt-informiert-br-ueber-coronavirus
Hier werden viele Ihrer und unserer Fragen beantwortet.
Beste Grüße
Stefan Trautmann
Grundschule Sonnenberg
Grundschule des Landkreises Gießen
Heidestraße 20
35305 Grünberg/Stangenrod
Tel.: 06401 3462, Fax: 06401 229306
poststelle(at)sonnenberg.gruenberg.schulverwaltung.hessen.de
Parkplätze stehen Ihnen in der Nähe der Schule in ausreichender Anzahl an der Sport- und Kulturhalle, Wilhelmshöhe 15, zur Verfügung.
Bitte lassen Sie Ihr Kind dort ein- oder aussteigen.
Von dort aus ist der Schulweg gefahrlos.
Schulleitung:
Rita zum Winkel (Rektorin)
Stefan Trautmann (Konrektor)
Sekretariat:
Bianca Lindemann
Di. + Fr. 08:00 Uhr – 13:00 Uhr
Schulischer Ganztag:
Undine Striepe-Hub – Betreuungskoordinatorin
Rita zum Winkel – Ganztagskoordinatorin
Tel.: 06401 – 2107659
pfnstangenrod(at)mauszentrum-gi.de
Foto: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_von_2013_bis_2017